beifallen,
V., unr. abl.
1.
›unbeachtet fallen; (ütr.) übersehen, übergangen werden‹.Belegblock:
seine Threne seien fur Gott alle gezelet vnd gerechnet […] vnd alle Threne in Gottes sack gefasset, das nicht einer sol beyfallen oder vergessen sein.
2.
›sich jm. (bei einer Unternehmung, auch ütr.: in der Meinung) anschließen, jm. (auch: einer Sache) anhängen; jm. in einer Sache beipflichten, beistimmen, Zustimmung kundtun‹.Syntagmen:
j
. (z. B. alle
, auch eine Instanz, z. B. die kirche
) jm
. (z. B. dem Epicur, dem mereren teil
) / etw
. (z. B. dem wort, der meinung / warheit, dem rechten
) b., etliche diesem / jenem b., jm. durch zutrit b
.Wortbildungen:
beifällung
Belegblock:
S. Augustinus hat die jenige Kirch als die Statt auff dem Berg angesehen / welche […] auff einerley weiß dem Goͤttlichen Wort vnd der vnfaͤhlbarn warheit beyfaͤlt.
Beyfallen. Zufallen / mit einem halten / eins meynung seyn / […] / auß einem Strick hetzen.
Ja, Molckendreml, ich fall dir bey. | Solt wir unser nasen all drey | Also lassen im dreck umbziehen?
was sich in mehrerm befindet, soll er [beambte] nach billichen sachen dem mehrern thail beifallen und die urthel schließen.
3.
›jm. beistehen, helfen, jn. unterstützen‹.Bedeutungsverwandte:
.Syntagmen:
j. jm
. (z. B. den feinden
) b
.