beifüren,
V.
›etw. (z. B. Holz) heranschaffen, herbeifahren; jm. jn. zuführen‹.

Belegblock:

Merk, Stadtr. Neuenb. (
nalem.
,
1674
):
was denen amts burgermeistern und lohnherren von alters hero […] an holz […] beizefiehren.
Moscherosch. Ges. Phil. v. Sittew. (
Straßb.
1650
):
aus denjenigen Mahlern machen, welche […] allerley Abbildungen Mänschlicher gestalt […] mahlen, dahero die vnvorsichtige Jugend vns
[den Teufeln]
heimlichen beyführen.