beieinander,
Adv.
1.
›nebeneinander, in unmittelbarer räumlicher Nähe‹.

Belegblock:

Lohmeyer, K. v. Nostitz (
preuß.
,
1578
):
2 new teiche bey des kemmerers acker, die nohende beyeinander liegen.
Kurz, Waldis. Esopus  (
Frankf.
1557
):
Drumb woltens mit einander wandern, | Vnd zur Hochzeit kommen bey parn, | Weil jr bhausung beynander warn.
Fischer, Eunuchus d. Terenz  (
Ulm
1486
):
wann zwei widerwertige ding beiainander gesehen werden so ist itlich seiner gestalt dester groͤber.
Moscouia
B 1v, 17
 (
Wien
1557
):
das Russia vor zeitten Rosseya gehaissen habe / als nach jrer sprach ain zerstraͤet oder ausgesaͤet volck / das vermainen sy auch mit dem zubekrefftigen / das jr Nation nindert gar beyeinander / sunder allenthalben mit andern vndtermischt ist.
2.
›räumlich und sozial zusammen‹.
Bedeutungsverwandte:
 2.
Syntagmen:
b. in etw
. (z. B.
einem gefecht
)
sein / sitzen
(jeweils mehrfach)
/ wonen / halten / bestehen
, ˹(ütr.:)
b. fallen
(›sich einigen‹)˺,
etw. b. setzen, das volk b. haben
.

Belegblock:

Beckers, Spinnr. Ev.
1989, 189
(
Köln
1537
):
In dem fielen sie bey eyn ander vnd erwelten eintrechtiglich ein junckfraw.
Luther. Hl. Schrifft.
1. Mose 36, 7
 (
Wittenb.
1545
):
Denn jre [Esau und Jacob] Habe war zu gros / das sie nicht kundten bey einander wonen.
Wickram 4, 
9, 7
(
Straßb.
1556
):
also tugentlich miteinander gessen / in zucht und ehren beieinander gesessen.
Dreckmann, H. Mair. Troja
17, 150
(
oschwäb.
,
1393
):
do Jason und Medea also bei anander sauzzend.
Henisch (
Augsb.
1616
):
Jch vnd Johannes seind bey einander / Ego & Iohannes ab eadem stamus parte. [...]. Ehleuten ist nichts bessers / dann bey einander. Wilde bern / seind bey einander gern.
Grossmann, Unrest. Öst. Chron. (
oobd.
,
3. Dr. 15. Jh.
):
do war nicht ain pawr auff gewesen und pestannden peyeynander.
Kehrein, Kath. Gesangb. (
München
1586
):
Da giengen sie ins Castellel hinein, | Vnd wollten die nacht bey einander sein.
Kohler u. a., Peinl. GO Karls V. ;
Reichmann, Dietrich. Schrr.
139, 16
;
Rauwolf. Raiß ;
Karnein, Salm. u. Morolf
90, 9
;
Grossmann, a. a. O. ;
Piirainen, Stadtr. Kremnitz
96
;
Schmitt, Ordo rerum
452, 75
;
Voc. inc. teut.
c iijv
;
s vr
;
Dietz, Wb. Luther .
Vgl. ferner s. v.  8.
3.
›als Gesamtheit, integrativ zusammen; gleichzeitig‹.

Belegblock:

zu Dohna u. a., Staupitz/Scheurl
231
(
Nürnb.
1517
):
vil ubung der tugent mögen nit beieinandersteen, zum wenigsten in volkumenem grad.
Cirurgia H. Brunschwig (
Straßb.
[
1497
]):
das ist die flā od’ netz das in dem buch die derm by eı̄ander behalt.
Lemmer, Brant. Narrensch.
26, 54
 (
Basel
1494
):
Es ist gar seltten das man treit | Bynander schonheyt vnd küscheyt.
Gilman, Agricola. Sprichw.
2, 162, 30
(
Augsb.
1548
):
Reich und Arme muͤssen beyainander sein / der herr hat sie alle gemacht.
Piirainen, Igl. Bergr. 
41b, 25
 (
slow. inseldt.
,
16. Jh.
):
das ist auch ain Recht, das zwen brueder, nit mugen beieinander Scheppen sein.