beibringen,
(md. auch:)
beibrengen,
V.,
unr.1.
›etw. herbeibringen, herbeitragen; jm. etw. zustecken; etw. (z. B. Segel) aufziehen, hissen‹.Belegblock:
Greift frisch die Remen an, bringt alle Segel bei!
haltet dem Herrn ewerm Gott / alle die jhr vmb jhn her Gaaben beybringet.
Adducirn, bey bringen / zufuͤren / herfür bringen.
2.
›etw. vorlegen‹; im einzelnen: ›jn. zitieren, etw. vortragen, vorbringen‹; offen zu 3.Syntagmen:
etw
. (z. B. formalia, lere worte, einrede / meinung / schrift, unerbares
) b., etw. mündlich / schriftlich b
.Belegblock:
die Schrifft welche Augustinus beybringt / sey nit zu verstehen wie Augustinus will.
soll auch der appellatus […] formalia der appellacion zu gründung der Jurisdiction […] bybringẽ.
Dann so die Posiciones durch den antwurter bekant werden / ist alßdañ dem Cleger on not die bey zubrengen.
Es wurde […] unserm Zweck sehr sauͤmlich fallen / wann alles beygebracht werden muͤste / was dißfahl ab Mechanischen Kuͤnsten geklaget worden.
Köbler, Ref. Franckenfort
21, 5
; Preuss. Wb. (Z)
1, 487
; ‒
Vgl. ferner s. v. .3.
›etw. als wahr nachweisen, etw. beweisen‹.Syntagmen:
den irtum / wandel, die gerechtigkeit / klage / notwer / schmach / ursache / verdächtlichkeit, die verdienste e. P. b., b., das […], etw. durch scribenten, durch beweis / urkunde, mit gesundem verstand der geschrift, mit rechten, mit einer beweisung, im rechten b., etw. mit dreien
[drei Zeugen] b
.; ein urteil auf b
. (subst.) fürtragen
; genugsames b
.Belegblock:
dat ich noch wale wijsen ind bibrengen woulde mit drin of mit vieren.
want he dat vur deme Rade na der hant nyet bybrengen noch bewijsen en kunde.
er glaube was jhm entweder durch Canonische Scribenten / oder glaublichen Beweiß wirdt beybracht.
Wo auch ein vrteil vngewisse die nit vff Briefe oder Instrument vnd bybringen im gerichtshandel fürgetragen.
Jacuff Knoche […] butit solliche notwere byzcubrengen so hoch, als ym rechtis erkant wert.
Auch haben sie mich nicht funden im Tempel mit jemand reden / oder eine Auffrhur machen im Volck / […]. Sie können mir auch nicht beybringen / des sie mich verklagen.
die wile uf die clage dhein gnůgsam bibringen vor úns in dem rechten bescheen.
bin ich urbittig, sein irthumb […] beyzůbringen vor den […] steenden des punts.
kunt der cleger die clag mit wârhait nit beibringen.
4.
›jm. etw. konkret, körperlich einflößen, jm. etw. zufügen; jm. etw. aufdringen, aufschwatzen, auferlegen‹; nur vereinzelt von positiv Bewertetem, dann: ›jm. etw. angedeihen lassen‹.Belegblock:
das man nur den segen Gottes / vnd gute Wahr selbs nicht offt verfelschte […] / vnd sie hernach durch list […] guten Freunden beybrechte.
mencherley kunsten dye eynem vernoemden vnd verstendigen Burger ere vnd zierheyt bybryngen.
das du den holtz weg hinauß gehen / vnns Teutschen die lang vordampte ketzerey Joannis Hussen / ouch gern beybringen / vnd eyn alt erloschẽ fewr widerũb auß der aschen außtrechen woltest.
das vns der Sathan […] solche grewliche tieffe wunden vnnd scheden vnserm gemuͤthe vnnd leibe / geschlagen vnd beygebracht hat.
wilt du vnns gifft beybringen.
5.
›(jn.) etw. lehren‹.Belegblock:
wat nutzlicheyt die bekentnisse der historien bybringet.
die selzame Gabe / seine Wissenschafft andern anmuhtig und ohne Verdruß bei zubringen und mitzutheilen.
an statt Wissenschafft beyzubringen scharren sie etwas zusamen / das schlimmer ist als jede Ohnwissenheit.
Heidegger. a. a. O.
76, 20
;