bei|neigen,
V.
›jm. etw. nahelegen, jn. zu etw. geneigt machen‹.

Belegblock:

Grosch u. a., Schöffenspr. Pössneck 
211, 19
(
thür.
,
1474
):
den von Peßenigk bei geneigett sollich liebpgedinge abezukauffen.