behobeln,
V.
›etw. (mit dem Hobel) bearbeiten, glätten‹; meist ütr. gebraucht: ›(einen Menschen) bearbeiten, beeinflussen‹; ›(ein Schriftstück) stilistisch aufarbeiten‹; als part. Adj.
behobelt
›gesellschaftsfähig (von Possen)‹.
Bedeutungsverwandte:
 1,  4, .
Wortbildungen:
behoblung
›Ausbildung, Schärfung‹.

Belegblock:

Spanier, Murner. Schelmenz.
9a, 12
(
Frankf.
1512
):
wann sy aber hondt gehoͤrdt | Ein bossen, der mir ist entwischt, | der nit gantz behoblet ist.
Jörg, Salat. Reformationschr.
149, 10
(
halem.
,
1534
/
5
):
mit obgenanten studenten, magistren / und glerten / […] dero er ettlich bhoblett / und dahin beredt das sy wantend sy koͤndend all sprachen.
Pfeiffer-Belli, Murner. Kl. Schrr. 
6, 100, 28
(
Straßb.
1520
):
so gilt es doch gleich / dan es allein zů gelassen vnd erdacht ist / zů einer behoblung vnd fürdernuß der vernunfft.