beherschen,
V.
›Gewalt über etw. / jn. gewinnen, haben, ausüben, etw. / jn. beherrschen, regieren, (ein Gebiet) verwalten; an der Spitze von etw. stehen‹;
zu
1
2.
Syntagmen:
die erde / stat, ein land, alle dinge b
.;
lamb, könig, fürst
(Subj.)
etw. b
.;
etw. streng / wol b
.
Wortbildungen:
beherscher
.

Belegblock:

Schöpper  (
Dortm.
1550
):
DOMINARI. Beherschen behaupten verwesen verwalten.
Göz. Leichabd.  (
Jena
1664
):
Wie die heutige Sonnne […] nach Willen des Hoͤchsten Beherrschers aller Creaturen […] wieder hervor brechen wird.
im vollen Besizz der Guͤhter des Beherrschers aller Dinge.
Dieses sind die Krohne / durch welche Er den Kern der Gelehrten beherrschete.
Gille u. a., M. Beheim 
79, 149
(
nobd.
,
2. H. 15. Jh.
):
so ein furst oder herr von erst | ein lant in nymet und peherst.
Kehrein, Kath. Gesangb.  (
Nürnb.
1631
):
O HErr sendt doch daß Laͤmblein werth, | Daß bherschen soll die gantze Erd.
Qu. Schweiz. Gesch. (
halem.
,
1470
):
wie wyt in der herrschaft Worb […] ime zůstuͤnde zů beherrschen.
Rot
307
(
Augsb.
1571
):
Dominirn, Beherschen / Herschen / meyster sein.
Henisch (
Augsb.
1616
):
Beherrschen / Regieren […]. Der Koͤnig beherrscht alle ding […]. Wer wenig beherrschet / behelt vil.
Gille u. a., a. a. O.
311, 33
;
Rennefahrt, Statut. Saanen ; ;