behenken,
V.
1.
›jn./etw. mit etw. behängen, schmücken, zieren; etw. (z. B. Türen) mit Beschlägen versehen‹; speziell: ›(eine Urkunde) mit einem Siegel versehen‹ (
Wmu
1, 164
).
Syntagmen:
jn. b., den altar / brunnen / kemenaten, das gewelbe, die
1
abseite / kamer / türe b
.

Belegblock:

Moscherosch. Ges. Phil. v. Sittew. (
Straßb.
1650
):
so mit mancherley farben von Nesteln, […] Schlüpffen vnd anderm, […] sind sie an Haut vnd Haaren, an Hosen vnd Wambs̄, […] behencket, beschlencket, beknöpffet.
Adrian, Saelden Hort 
8375
(
alem.
, Hss.
E. 14.
/
15. Jh.
):
sach man och da Marien, | […] | den schonsten kemenaten | behenken.
Kocher, Rechn. Schönenwerd
359, 1
(
halem.
,
1388
/
9
):
V f. daz gewelb ob fronaltar ze behenken.
Ebd.
10
;
361, 64
;
Byland, Wortsch. Zürcher AT. .
2.
›jn. (auch: sich) mit etw. / jm. belasten, beladen‹; Ütr. zu 1.

Belegblock:

Reichmann, Dietrich. Schrr.
262, 8
(
Nürnb.
1548
):
dieweil wir mit fleisch vnd blut behenckt sind / koͤnnen wir nimmer mehr rein […] sein.
Bihlmeyer, Seuse  (
alem.
,
14. Jh.
):
wer sich oͮch nuwen behencket in usserkeit, der ist ungeboͤgig zů innerkeit.
Anderson u. a., Flugschrr.
4, 11, 27
([
Straßb.
]
1524
):
hat vns als vnglück mit den Pfaffen behenckt.
Winkler, Flugschr.
1975, 181
.