behendigen,
1.
›jm. etw. übergeben, aushändigen‹; auch: ›jm. jn. überstellen‹; damit offen zu 3.Syntagmen:
jm. etw
. (z. B. den brief / schlüssel, die instruction, das gelt
) b
.Wortbildungen:
behendigungsverzeichnis
Belegblock:
ob uns Petrus die schlüßel wider behendigen het wöllen.
Offerre, seu tradere. Vbergeben vberlifern […] vberantwurten vberreichen vberlangen behanden behändigen zu handen stellen.
Geben. Einem etwas darraichen. Zustellen. […] Zuaignen. Verfuͤgen / Oder / Behendigen.
Behendigen. Anbringen / insinuiren / vberliffern / zustellen / geben / reichen / vberreichen / zu handen stellen. Deine Brieff sind mir gestern vmb vier vhr nach mittag zugestellt / vnd behendiget worden.
dormit er seyner gerechtigkeit obgemeltes leibpgedinges […] widergekarth unde behendiget werde mit irstatunge kost.
und seind diser brief zween gleichs lauts aufgericht, ainer den erbarn von alten geschlechtern und der ander den erbarn von zünften behendigt.
Behaͤndigen / behanden / behenden / vberlifferen / inn die hand geben / zur hand stellen.
Küther, UB Frauensee
363, 19
; 2.
›etw. entgegennehmen‹; konversosem zu 1.Belegblock:
Da die f. d. die selben botten gnedengklich empfangen, […] hette ouch die artigkel, inn mitlungswyse fur gut angesehen, behendigt.
3.
›jn. festnehmen, verhaften‹.Wortbildungen:
behendigung
Belegblock:
Würd aber der todschleger behendigt vnd gefangẽ / so sol zü jm mit dem schwert gericht werden.
ob aber sach wär das in der richter nit behendigen möcht, so sol er die gmain zu hilf nemen.
personnen solche in verhaftung zu bringen, noch zu sezen und die selben zu behendigen.