beheimschen,
V.
›(ein Tier) anlocken und ins Haus nehmen; jn. verhaften; sich etw. aneignen; sich wo vertraut machen, sich wo einschleichen‹.
Bedeutungsverwandte:
(zur ersten Variante).
Syntagmen:
den hund b., jn. b., wildbrät als sein eigenes gut b., sich zu anderen menschen b
.
Wortbildungen:
beheimschung
.

Belegblock:

Grimm, Weisth. (
E. 14. Jh.
):
wer es, das iman den andern tote […], so soll der schulthis darzu thůn, ob er denselben, der den totslag getan hette, behembschen konde.
Rwb (
15. Jh.
);
Schwäb. Wb. (a. 
1525
);
Schweiz. Id. (
16. Jh.
).