behaltlon,
der
.
eine Gebühr, die für die Umladung von Wein unter der Bedingung gezahlt wurde, daß man nicht zur Unterhaltung eines Lagerhauses beitragen mußte;
vgl. (V.) 6.

Belegblock:

Graf-Fuchs, Ämter Interl./Unterseen (
halem.
,
1606
):
sovil den behaltlon anbelangen thůt, sölle es also gebrucht werden: namlich wan ein oder der ander theyl nützit in die susten zebehalten thüyendt, sölle endtwederer theyl dem andern einichen khaltlon zegeben schuldig syn.