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behagen,
V.;
zu
Hag
›Umzäunung‹ (, 286).
›etw. (z. B. Wild) durch Umhegung kontrollieren; jn. umschließen, umgarnen; etw. (z. B. den Wildbann) ausüben‹; in allen Belegen bildlich oder ütr.
Syntagmen:
wild, den wildban b
.;
übel
(Subj.)
jn. b
.;
j. in worten behaget werden
.

Belegblock:

Brinkmann, Bad. Weist. (
rhfrk.
,
1447
):
mein gnedig herrre selige habe auch den großen wiltpant inne gehabt, behagt und bejagt.
Kehrein, Kath. Gesangb. (o. O. [
Bodenseegeb.
]
1517
):
Do ward auch er, von seiner ler | Vnd Junger gfragt, das er behagt | In worten würd.