behörig,
Adj.
›zu etw. passend; ordnungsgemäß, e. S. entsprechend‹.
Syntagmen:
behöriger lon, behörige bestrafung / zalung, behöriges instrument
.

Belegblock:

Bischoff u. a., Steir. u. kärnt. Taid. (
m/soobd.
,
1608
/
51
):
Wegen der feuersgefahr und andern übls gutte bestöllung in denen darzue behörigen instrumenten und vorkerung der feuerbschau jährlich wenigist ain […] mall […] ihr fleissige obacht halten.