begriffig,
Adj.;
vgl. .
1.
›verstehbar, faßbar‹;

Belegblock:

unßer schullerer habenß mit grossen subtiliteten hyn und her trieben, das sie es iah begriffig machten.
2.
›erkenntnisfähig, etw. verstehend, fassend‹;
Metonymie zu 1; vgl.  12.
Bedeutungsverwandte:
, , .

Belegblock:

Schöpper  (
Dortm.
1550
):
Partiarius. […] fähig / fässig begriffig.
Luther, WA (
1522
):
das sind alle die nydrigen, die ein arm […] leben furen […], die sind des Euangeli begriffig.
3.
›umfassend, umgreifend‹;
vgl.  1922.

Belegblock:

Kurrelmeyer, Dt. Bibel  Var. (
Straßb.
1466
; Var.
Straßb.
um 1470
):
ein vnwirdigkeit die do ist die begriffenst:
[Var.:
begriffig
]
mit trunckenheit vnd mit seer.