begrif,
der
;
-s, -griffes/
auch
;
rib. auch
das
.
1.
›Verständnis, Erkenntnis, Begreifen von etw.‹; metonymisch: ›aus der Erkenntnistätigkeit resultierende mentale Einheit, Begriff‹; hieran möglicherweise anschließbar die einmal belegte Bedeutung ›Gegenstand (als extensionale Entsprechung des Begriffs)‹;
vgl.  12.

Belegblock:

Quint, Eckharts Pred. (
E. 13.
/
A. 14. Jh.
):
si envindet keinen begrif einer wârheit.
Chron. Köln (
Köln
1499
):
d’ propheta moyses erzellet alleỹ die. die dat begriff des wercks eyschet.
M. Cunitia. Ur. Prop. (
Öls
1650
):
daß sie [bewegung] in den sinnlichen Begrieff eher eingehet.
Eichler, Ruusbr. obd. Brul. 
1, 673
(
els.
,
E. 14. Jh.
):
aller geschaffener begrif ist ze kleine, in [got] ze begriffende.
Ebd.
2, 1571
:
dise einikeit, die der minnende geist in gotte erkrieget […], die můs geschehen in dem wesenliche begriffe, tieffe verborgen allem vnserm verstande v́ber mitz weselich verstan.
Ebd.
1951
:
Wan moͤhte wir got enpfahen in vnsern begrif, er gebe vns sich selben sunder mittel.
Ebd.
3, 101
:
der begrif des geistes ist so wite vntschlossen engegen der zvͤkunft des brútegǒes, das der geist selbe die witheit worden ist, die er begriffet.
Cirurgia H. Brunschwig (
Straßb.
[
1497
]):
wo es ein roͤr wer oder gelich begriff
[›Gegenstand‹].
Bihlmeyer, Seuse ;
Steer, Schol. Gnadenl.
5, 171
;
Dietz, Wb. Luther ;
Nicklas, Seuse.
1914, 60/1
.
2.
›Verstehensfähigkeit, Fassungsvermögen‹; mehrfach mit gen. explicativus:
begrif des gemütes
;
vgl.  12.

Belegblock:

Vetter, Pred. Taulers (
els.
,
E. 14. Jh.
):
noch tusent werbe und sunder einige begrif so sint minre alle creaturen wider dem minnesten das man von dem heiligen geiste gedencken mag.
Eichler, Ruusbr. obd. Brul. 
1, 211
(
els.
,
E. 14. Jh.
):
Dise tugende vnd dise wisen warent in Cristi selen v́ber verstan vnd begrif aller creaturen.
Schmidt, Rud. v. Biberach 
26, 4
(
whalem.
,
1345
/
60
):
Got fvͤren in dis hvs vnd in dis kemerlin, das ist, got tragen in alle die begirffe des gemvͤtes.
Ebd.
65, 9
:
alle die tron vnd begriffe des gemvͤtes werdent gotte vf getan.
3.
›Inangriffnahme von etw., Tätigkeit‹;
vgl.  16.

Belegblock:

Preuss. Wb. (Z)
1, 477
(a. 
1465
).
4.
›Umfassung, Umfassungsmauer (einer Stadt)‹.
Bedeutungsverwandte:
(
die
2,  2, ; vgl.  18.

Belegblock:

Chron. Köln (
Köln
1499
):
dat wilche ein groissen widen begrif hait mit der wingardenmuiren.
dat […] die vurstede vur der alder stat mit iren gerichten alle in ein begrif quemen.
Alberus
Ll ijv
(
Frankf.
1540
):
Paries, ein wand / blanck / oder gantz begriff vmbs hauß.
5.
›Umfang, Gebiet innerhalb der (Stadt-) Mauern, Geltungsbereich (einer Verwaltungs- oder Wirtschaftseinheit); Fläche, Raum, den eine Einrichtung einnimmt‹;
vgl.  20.
Bedeutungsverwandte:
,  1,
1
 4,
1
 1, (
der/das
3, , , .
Syntagmen:
den b. abpeilen / abzeigen / messen, einen grossen b. haben
;
im b. klein sein, in einem b. gelegen (sein), in seinem b. eine meile (innen) haben, weit an b. sein
;
grosser / kleiner b
.;
b. des dorfes / gerichtes / hofes / landes, der stat
;
acker / burg / dorf / feste mit dem b
.;
b. zwischen den höfen, in den mauern
.

Belegblock:

Chron. Magdeb. 2, 
62, 23
(
nrddt.
,
1565
/
6
):
Dieser umbkreis hatte in seinem begriff mehr dan eine guthe meile wegs.
Buch Weinsb. 4, 
78, 14
(
rib.
,
1589
):
solten die befelchabere […] in den weingarten und felde ein begriff oder platz, vor ein casteil oder scloss dahin zu bauwen, abgepeilt […] haben.
Lamprecht, Dt. Wirtschaftsl. (
mosfrk.
,
1471
):
das sie binnen dem begriffe des gerichts unsers dorfs etliche felde und weiden […] zu wiesen mogent machen.
Enders, Eberlin  (
Erfurt
1523
):
wiewol Vlm noch kleinn was ym begryff vnd yn vermoͤgen.
Chron. Strassb. (
els.
,
A. 15. Jh.
):
Troeye was die witeste stat an begriffe, […], die kostberste an gebuwe.
Henisch  (
Augsb.
1616
):
Arsenal / arcynal / ist eigentlich ein zeughauß der Schiffen […] das fuͤrnembst in der gantzen Welt / vnd in seinem begriff ein halbe Teutsche meilen jnnen hat.
Das Meer mit seinem gantzen begrieff.
Maag u. a., Habsb. Urbar
2, 1, 443, 5
;
458, 3
;
Koller, Reichsreg. Albr. II.
194, 43
;
Welti, Urk. Rheinfelden 
711, 11
;
Winter, Nöst. Weist. ;
Preuss. Wb. (Z)
1, 477
;
Bader, Dorf als Friedensbereich.
1957, 249
;
263
.
6.
›Zusatzbestimmung zu etw. (z. B. zu einem Recht); Zubehör zu einer Einrichtung (z. B. zu einem Gut)‹;
vgl.  2022.
Bedeutungsverwandte:
, .

Belegblock:

Köbler, Ref. Nürnberg 
69, 16
 (
Nürnb.
1484
):
so solten dieselben […] Jr ewsser fuͤrgenomen Recht mit allem seinem begriff […] abstellen.
Welti, Urk. Rheinfelden 
168, 10
(
halem.
,
1419
):
gemeinen guͤttern mit allen iren rechten, begriffen vnd zůgehoͤrden.
Rot
294
(
Augsb.
1571
):
Cautel, Ein gschwinder vortheyl / ein besonder fuͤrsichtiger begriff / etwas zuthůn oder verrrichten.
7.
›Formulierung von etw., Niederschrift, Text‹; metonymisch: ›Inhalt, Aussage (eines Textes)‹;
Bedeutungsverwandte:
 1,  12, (
der
1,
2
 3, ,  3.
Syntagmen:
einen b. lesen / machen / stellen
;
enger / ganzer / kleiner / kurzer
(mehrfach)
/ langer b
.;
b. der histori / rede, des evangelii
;
anbegin / copie des b
.

Belegblock:

Meisen, Wierstr. Hist. Nuys
712
(
Köln
1476
):
Nu macht myr nyet all geboeren, | Dat begriff wurd vyll zo wyt.
Opel, Spittendorf (
osächs.
,
um 1480
):
als im anbeginne dis begriffs ausgetruckt ist.
doctor Mellerstadt […] brachte eine copie des begriffs und las uns den.
Sachs (
Nürnb.
1559
):
Schickt ewren gnaden disen brieff | Zu einem trost, lest den begriff!
Turmair 1, 
304, 26
 (
Nürnb.
1541
):
die [cronik] helt in sich zehen bücher, deren inhalt und begriff volget hie hernach getruckt.
Tittmann, Schausp. 16. Jh. Ayrer. Sidea
250, 92
(
Nürnb.
1618
):
herzog Leudegast mich her gschickt hat | im zorn mit diesem absag brief, | was der inhalt, gibt sein begriff.
Jörg, Salat. Reformationschr.
52, 1
(
halem.
,
1534
/
5
):
Substanz und kurtzer begriff / der rechten waren historj.
Chron. Augsb. (
schwäb.
, zu
1552
):
copei der jetzo andermalen gestelten notel und begriffs.
Rot
297
(
Augsb.
1571
):
Ein begriff / verfassung / […]: als etlich […] priester […] mit jnen auff die predigt stuͤll nemen.
Ebd.
354
:
Summ […], gantzer begriff […]. Summa summarum, Der begriff aller begriff […]. Summarium, Ein kurtzer begryff eines dings. Abkürtzung.
Vgl. ferner s. v. ,  2,  12.
8.
›rechtsgültige Regelung, Vereinbarung, Festsetzung‹;

Belegblock:

Pfeiffer, Frk.-bay. Landfr.
324, 23
(
nobd.
,
1428
):
wie man etwas begriffs da getan hat von einer eynung wegen.
Müller, Alte Landsch. St. Gallen (
halem.
,
1543
):
die andern aber us dem land ze verwysen, mit wyterer und merer ordnung und begriff.
Mollwo, Rotes Buch Ulm (
schwäb.
,
1418
):
was aber luͥte […] in die egenant zunft der kofluͥte fuͤren oder faren soͤlten nach den begriffen so vor begriffen ist.
9.
›Tadel, Verweis, Rüge‹; Interferenz aus dem Mnl. (vgl. ; ).

Belegblock:

Thiele, Minner. II, 
27, 218
 (Hs. ˹
md.
/
rhein.
,
1. V. 15. Jh.
˺):
die ic mynne boven allen vrouwen, | mocht ich sy sonder begryp aenschouwen.
10.
bedeutungsverwandt zu .