begnadigen,
begnädigen
(letzteres selten, gehäuft schweiz.), V.;
im eigenen Material äußerst schwach belegt; vgl. .›jn. mit etw. begnaden, begaben, beschenken, privilegieren, ausstatten; jn. von einer Verpflichtung befreien; jm. Strafe erlassen; jn. gnädig stimmen, versöhnen‹.
Syntagmen:
die sünde b., Christus jn. mit got b., jn
. (z. B. den erben
) mit etw
. (z. B. dem berge, der freiheit, guttaten / privilegien
) b., die stat b., zu […], jn. e. S
. (z. B. des dienstes
) b
.Belegblock:
von des biefanges wegen […], den sie uns undirston abezůziehen und uns davon dringen des riches dinste und sture daselbes zů fordern, des wir doch begnadegit sin von […] Romischen kůnnegen.
Bittet GOtt / […] / daß er […] sie […] mit Seegen / Freude und allem selbst⸗erwuͤnschten Flor von oben herab begnadigen wolle.
deroselben
[Gestalt eines Sakraments]
Verehrer taͤglich mit vilen Gutthaten begnaͤdigt werden.