begleiten,
V.
– Spätes Frnhd.
1.
›jn. (zum Schutz, zur Bewachung, Gesellschaft) begleiten, mit jm. des Weges, auf ein Ziel hin ziehen, einhergehen (auch mit unpersönlichem Subjekt, z. B. Ruhm)‹; ›bei jm. bleiben, jm. in unangenehmen Situationen beistehen‹.Syntagmen:
jn. nach hause, in eine kirche, in peinen, durch etw. b., jn. mit einer guarde b., jn. als gefangenen b., jn. ansehenlichst b
.Wortbildungen:
begleiter
begleiterin
Belegblock:
er wuͮrde dann mit einer Guarde von drey biß 400. Mann begleitet.
wie er [Abend⸗Stern] des Abends hinter der Sonnen hertritt / und ihren Untergang begleitet.
ergetzlichkeit, welche ein Begleiterin vnd Gespielin der Tugend ist.
Gib daß ich trag ohn alle Klag, | Deß Leydens Plag bey Nacht vnd Tag, | Vnd dich bekleyt in Peynen.
Dieweil er […] seinem Sohn […] entgegen gezogen / vnd ihne mit Frewden nach Haus begleitet.
2.
›jm. das Totengeleit geben‹; Spezialisierung zu 1.Belegblock:
Jn dem nun […] Eure Hoch⸗Ehrwuͤrden […] den entseelten Coͤrper […] biß hieher an dessen eroͤffnete Grabes⸗Hoͤle begleiten wollen.
Sieb.-Sächs. Wb.
1, 460
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