begeren,
vgl. das Bedeutungsfeld von
und
(V.).
1.
›erotisches Verlangen, Begehren‹;
Belegblock:
gottes ordnung mehr achten und halten dann der natur begeren.
Bauer, Haller. Hieronymus-Br.
109, 34
(
tir.
,
1464
):
vnd er [pöser geist] ward doch an dem lesten erhört nach seinem pegern.
2.
›Speise, Essen als begehrtes Ziel des Hungers‹; zu
(V.)
2 mit hinzukommender Metonymie.
Belegblock:
Also bracht man im sin begeren. Also namm er daz schwartz brot.
3.
›natürlicher Wunsch, natürliches Verlangen, Wille‹;
Belegblock:
Gille u. a., M. Beheim
79, 180
(
nobd.
,
2. H. 15. Jh.
):
Das ain macht er [hafner] czu eren, | das ander machet er czu smǎch | nach seim fursacz, willen und auch | gevallen und pegeren.
sein höchst begehren war, daß er seine kinder mit zucht woll aufbrechte.
Etlicher Begaͤren vnd will gnůg thůn vñ willfaren.
die eylten bald seinem begerẽ [das sie vns vberfielen] gnůg zuthůn.
4.
›Forderung, Anliegen‹;
Belegblock:
Wopfner, Bauernkr. Tirol
(
tir.
,
1525
):
der versatzŭng oder affterzinß ist etlicher begern.
Grossmann, Unrest. Öst. Chron.
(
oobd.
,
3. Dr. 15. Jh.
):
Lasst ainem redn, das wir versteen mugn ewr begern.
5.
›Einsicht e. P. in Sachzusammenhänge‹;
Belegblock:
die hinder teil der scheren zů samẽ getrügt witer zů sniden nach dinẽ begeren.
6.
›Wunsch nach etw., Bitte, Ersuchen um etw. als Geschenk, Entgegenkommen; Gnadengabe‹;
Belegblock:
Opitz. Poeterey
47, 31
(
Breslau
1624
):
Ein bildt / ein ausserwehltes bildt | Ersaͤttigt alles sein begehren.
were ir als der gesanten in namen […] ainer erberen gmaind diemietig bitt und begeren.
Grossmann, Unrest. Öst. Chron.
(
oobd.
,
3. Dr. 15. Jh.
):
das gschloss war im williklich und an sein begern geben.
7.
›innerhalb eines geregelten Sozialbereichs, vor allem vor Gericht, vorgetragener Antrag, der Verhaltensgewohnheit entsprechendes Anliegen‹;
Bedeutungsverwandte:
1,
.
Syntagmen:
js. b. antragen
;
b. des erbfals
(Gen.obj.),
b. des klägers / prokurators / probstes, der parteien
(jeweils gen. subj.);
b., zu […]
;
auf / aus js. b., bitliches / gerichtliches / ziemliches b
.
Belegblock:
Köbler, Ref. Wormbs
137, 5
(
Worms
1499
):
Es were dann vff begeren oder forderung eins Erbfals.
Laufs, Reichskammergo.
120, 19
(
Mainz
1555
):
soll den partheyen ihre originalbrieff auf ihr oder ihrs procurators begern wider gegeben werden.
ime uff sein begern acta ad exscribendum communicirt […] werden.
Als uns jüngst etlich […] articl aus begern des probsts […] zuͤgestelt worden.
nach dem er nun auff Begehren im Jahr 1592. seines Ampts entlassen worden.
Auf sölich […] begern haben wir dasselbig […] innuentuaripuechl […] abzeschreyben […] bevolhen.
‒
Vgl. ferner s. v.
22,
1,
1.
8.
›Heilstat (Christi); religiöses Trachten‹;
Belegblock:
Mayer, Folz. Meisterl.
(
nobd.
,
v. 1496
):
Dar mit er prach | Das teufflisch yn geniste, | Ein trost profetischer begern.
Eichler, Ruusbr. obd. Brul.
2, 2236
(
els.
,
E. 14. Jh.
):
das sú nv́t enwellent danken noch loben got, vnd sú hant weder bekennen noch minnen, noch bitten, noch begeren.
Klein, Oswald
7, 18
(
oobd.
,
1431
/
2
):
des seist [herr] gelobt durchleuchtig klar, | nach deim begeren bin ich willig zwar.