begütigen,
V.
›jm. gütlich zureden, jn. durch Zureden besänftigen, beschwichtigen, beruhigen; jn. zufriedenstellen‹; als Euphemismus: ›jn. (politische Gruppierungen) überwinden und dadurch befrieden‹;
Wortbildungen:
begütiger
,
begütigung
›Insinuatio (der Rhetorik), Beeinflussung des Publikums in einem für den Redner günstigen Sinne als Teil der Sympathiegewinnung‹ (dazu bdv.: 4, ).

Belegblock:

Schöpper  (
Dortm.
1550
):
Lenire. Sänfftigen ermiltern erweychen beguͤtigen stillen.
Reconciliare. Versuͤnen befriden beguͤttigen stillen vertragen.
Allg. Schau-Buͤhne (
Frankf.
1699
):
FRanckreich […] hatte alle widrige Parteyen seines Koͤnigreichs uͤberwunden oder beguͤtiget und verglichen.
Meuterey der Spanischen Soldaten. […] Gedachter Ertz⸗Hertzog suchet solche wieder zu beguͤtigen.
Dasypodius A (
Straßb.
1536
):
Insinuatio, Ein hofflich vnd heymlich versuͤnũg / beguͤtigung am anfang der rede. […]. Solliche hoffliche ableynung vnd beguͤtigung / brauchent die redner gewonlich am anfang so sy von ungewissen / oder etwas vneerlichen vnd schandtlichen […] dingen rden woͤllen.
Maaler (
Zürich
1561
):
Beguͤtigen / zů friden stellen […]. Den richter Beguͤtigen / Guͤtig machen. […] Beguͤtiget (der) Placatus, Sedatus, Mollitus.