begünstigen,
V.
1.
›jn. begünstigen; jn. begnaden, jn. privilegieren‹.
Bedeutungsverwandte:
; vgl. .
Syntagmen:
den mistäter / nachkommen b
.;
vom rat begünstiget werden
.
Wortbildungen:
begünstigung
1 ›Begünstigung e. P.; Privileg‹.

Belegblock:

Schwartzenbach (
Frankf.
1564
):
Die sach ist im Rechten hoch beguͤnstigt / oder gefreyet.
Henisch (
Augsb.
1616
):
Begünstiget werden / gunst vnd gnad erlangen.
Dict. Germ.-Gall.-Lat.
65
(
Genf
1636
):
Beguͤnstigen / Fauoriser, faire faueur, Fauere, Suffragari. Beguͤnstiget werden / Gunst vnnd Gnade erlangen / Obtenir faueur.
Kohler u. a., Peinl. GO Karls V. ;
Otto, Zeitzer Kanzl.
1970, 315
.
2.
›jm. jn. zum Erweis einer Gunst für einen bestimmten Zweck überlassen‹.
Syntagmen:
der stat den predicanten b
.

Belegblock:

Schwäb. Wb. (a. 
1551
).