befund,
der
.
›Ergebnis einer Prüfung, Untersuchung‹; meist formelhaft:
nach b. der sachen
›nach Sachlage‹.

Belegblock:

Wutke, Schles. Bergb., Cod. Sil.  (
schles.
,
1693
):
damit man sie supplicanten nach dem befund der sachen zu verabscheiden wissen.
Bischoff u. a., Steir. u. kärnt. Taid. (
m/soobd.
,
3. Dr. 17. Jh.
):
daß […] der ordentliche gesezte richter zu Krieglach auf einen ihme gelegensamen tag alhero komen, nach befund der sachen die verbrecher abstrafen [soll].