befugen,
befügen,
V.
1.
›sich wohin begeben, verfügen‹.Belegblock:
befuͤgte sich die gantze Clerisey um acht Uhr fruͤhe in St. Stephans Thumkirchen.
2.
›über etw. verfügen, etw. beherrschen‹.Belegblock:
soll der richter macht haben ze thuen wasz er behabt und befuegt mit dem stab.
3.
als Part. Prät. im Syntagma befugt, befügt sein
: ›zu etw. berechtigt, befugt, bevollmächtigt sein‹; befugte ursache
›berechtigter, begründeter Anlaß‹.Bedeutungsverwandte:
.Belegblock:
Er vermeint, dessen befuͤgt zu sein. Er hab fug vnd recht dazu.
Da aber einer auf ein blosse mutung einem andern sein ercz kommern wolte, das sol der berckmeister nicht gestatten, es beweisete dan dere muter, das er dessen befugt were.
Und wiewol ich befüget wer | Aus voller macht vom Jupiter.
soll sich ein ieder richter befleißen aller erbarkeit, und keinen seines aignen nuz, feintschaft halber, ihm selber oder andern zu gefallen in die gehorsamb oder gefenknuß nemen […], er habe dann billich befuegte ursachen.