befriedigen,
V.
1.
›jn. zufriedenstellen, js. Ansprüche befriedigen, Genugtuung leisten; sich mit etw. zufriedengeben‹; speziell: ›jn. (z. B. einen Gläubiger) in seinen finanziellen Ansprüchen befriedigen, bezahlen‹.
Bedeutungsverwandte:
 12, (V.) 12,  13, .

Belegblock:

Göz. Leichabd.  (
Jena
1664
):
wenn man solches mit stiller Seele und befriedigtem Gemuͤhte ertragen sol.
Er mag sich aber hiermit nicht befriedigen / sondern suchet […] die Gemuͤhter der saͤmmtlichen Jugend viel hoͤher zuverbinden.
v. Birken. Erzh. Österreich (
Nürnb.
1668
):
doch straffte er die Burger / um den zehenden Pfennig von aller ihrer Haabe / mit welchem Geld er den Graven befriedigte.
Moscherosch. Ges. Phil. v. Sittew. (
Straßb.
1650
):
in dem sie, die schönen, viel ehe einen guten Gesellen finden, der Jhrem willen beygethan, vnd sie also befridiget werden.
Henisch (
Augsb.
1616
):
Befriedigen / stillen / vergnuͤgt machen / contentieren / sedare, contentum facere […]. Befriedigen / bezahlen / zufrieden stellen / erlegen / entrichten / soluere pecuniam alicui, soluere debitum, satisfacere alicui. […] Befriedigung / satisfactio, solutio.
2.
›etw. schützen, vor etw. bewahren‹.
Bedeutungsverwandte:
 89,  3; vgl.  5.
Syntagmen:
die burg / stat b
.;
sich für gewalt / unrecht b
.
Wortbildungen:
befriediger
.

Belegblock:

Preuss. Wb. (Z)
1, 461
.
3.
›etw. einfriedigen, einzäunen‹.
Bedeutungsverwandte:
; vgl.  6.
Syntagmen:
den grund / burgfried b., die bärenfalle b
.;
(-)garten sich b
.

Belegblock:

Bischoff u. a., Steir. u. kärnt. Taid. (
m/soobd.
,
1598
/
1661
):
es solle auch ain jeder seine gründ mit gueten zainen befridigen.