befriedigen,
V.
1.
›jn. zufriedenstellen, js. Ansprüche befriedigen, Genugtuung leisten; sich mit etw. zufriedengeben‹; speziell: ›jn. (z. B. einen Gläubiger) in seinen finanziellen Ansprüchen befriedigen, bezahlen‹.Belegblock:
wenn man solches mit stiller Seele und befriedigtem Gemuͤhte ertragen sol.
Er mag sich aber hiermit nicht befriedigen / sondern suchet […] die Gemuͤhter der saͤmmtlichen Jugend viel hoͤher zuverbinden.
doch straffte er die Burger / um den zehenden Pfennig von aller ihrer Haabe / mit welchem Geld er den Graven befriedigte.
in dem sie, die schönen, viel ehe einen guten Gesellen finden, der Jhrem willen beygethan, vnd sie also befridiget werden.
2.
›etw. schützen, vor etw. bewahren‹.Syntagmen:
die burg / stat b
.; sich für gewalt / unrecht b
.Wortbildungen:
befriediger
Belegblock:
Preuss. Wb. (Z)
1, 461
.3.
›etw. einfriedigen, einzäunen‹.Syntagmen:
den grund / burgfried b., die bärenfalle b
.; (-)garten sich b
.