befreunden,
V.
1.
›Freundschaft schließen, sich mit jm. anfreunden; sich in einer Gemeinschaftsordnung u. ä. engagieren, sich mit jm. verbünden‹.
Bedeutungsverwandte:
.

Belegblock:

Helm, H. v. Hesler. Nicod. (
nrddt.
,
14. Jh.
):
ir ein sprach na, der ander nar, | darnach er baz was bevrunt | und ime die rede baz was kunt.
Buch Weinsb.  (
rib.
,
1576
):
Ich war mit in der chur eins schreinmeisters, aber jonker Lodowich Heimbach war mehe befrundt dan ich.
Ulner (
Frankf.
1577
):
Freundtschafft machen / sich zu einem gesellen / […] befreunden / zu einem sich wenden […] in kundtschafft vnd Gemeinschafft mit einem sich begeben.
v. Birken. Erzh. Österreich (
Nürnb.
1668
):
Der Burggrav gedachte wol / Rudolphus wuͤrde […] sich gerne mit einem so maͤchtigen Fuͤrsten befreunden.
Henisch (
Augsb.
1616
):
Befreunden / freundschafft machen / halten / amicitiam contrahere. […]. Gleicher sinn befreundet sich leichtlich.
Moscouia
C 2v, 40
 (
Wien
1557
):
Plesco / derselben Neugartner befreundte stat.
2.
›durch Heirat mit jm. in verwandtschaftliche Beziehung treten, sich mit jm. verschwägern, jn. heiraten‹; auch absolut: ›heiraten, eine Familie gründen‹.
Bedeutungsverwandte:
, ; vgl.  6, .
Syntagmen:
jn. b., sich mit jm. durch heirat b., sich in ein geschlecht b
.

Belegblock:

˹Sprichwörtlich:
Gilman, Agricola. Sprichw.
1, 297, 12
(
Hagenau
1534
):
Man kann sich zuweyt nicht befreünden
[es folgt die Erklärung des Sprichworts].
Ebd.
2, 116, 11
([
Augsb.
]
1548
):
Weyt geheert / und nach befreündet.
Ebd.
117, 4
:
Got […] laßt zů / das / wa das gebluͤte nicht hindert / das man nahe zůsamen freye / dann damitt wirt ainigkait und frid auff erden erhalten / und die guͤter bleiben auch bey ainander / darumb kan man sich zů nach nicht befreünden
Chron. Augsb. (
schwäb.
,
1544
/
5
):
daß die fürnembsten des römischen senats in mainung, solichen hochen gwalt und ämpter zu bekumen, sich zusamen verheurat und befraindet.