befreunden,
V.
1.
›Freundschaft schließen, sich mit jm. anfreunden; sich in einer Gemeinschaftsordnung u. ä. engagieren, sich mit jm. verbünden‹.Bedeutungsverwandte:
.Belegblock:
ir ein sprach na, der ander nar, | darnach er baz was bevrunt | und ime die rede baz was kunt.
Ich war mit in der chur eins schreinmeisters, aber jonker Lodowich Heimbach war mehe befrundt dan ich.
Freundtschafft machen / sich zu einem gesellen / […] befreunden / zu einem sich wenden […] in kundtschafft vnd Gemeinschafft mit einem sich begeben.
Der Burggrav gedachte wol / Rudolphus wuͤrde […] sich gerne mit einem so maͤchtigen Fuͤrsten befreunden.
Befreunden / freundschafft machen / halten / amicitiam contrahere. […]. Gleicher sinn befreundet sich leichtlich.
Plesco / derselben Neugartner befreundte stat.
2.
›durch Heirat mit jm. in verwandtschaftliche Beziehung treten, sich mit jm. verschwägern, jn. heiraten‹; auch absolut: ›heiraten, eine Familie gründen‹.Syntagmen:
jn. b., sich mit jm. durch heirat b., sich in ein geschlecht b
.Belegblock:
˹Sprichwörtlich:
Man kann sich zuweyt nicht befreünden
[es folgt die Erklärung des Sprichworts].
Weyt geheert / und nach befreündet.
Ebd.
117, 4
: Got […] laßt zů / das / wa das gebluͤte nicht hindert / das man nahe zůsamen freye / dann damitt wirt ainigkait und frid auff erden erhalten / und die guͤter bleiben auch bey ainander / darumb kan man sich zů nach nicht befreünden
.˺
daß die fürnembsten des römischen senats in mainung, solichen hochen gwalt und ämpter zu bekumen, sich zusamen verheurat und befraindet.
Preuss. Wb. (Z)
1, 461
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