befestigung,
– Vgl. das Bedeutungsfeld von
.
1.
›Befestigung e. S. (eines konkreten Bezugsgegenstandes) an einem anderen; Stütze, Pfeiler‹.
Bedeutungsverwandte:
,
; vgl.
1.
Belegblock:
Beuestigũg Solidatio Stabilitatio.
Schmitt, Ordo rerum
119, 39
(
oobd.
,
1443
):
beuesteninghe befestigung [...] vestigung beuestnizz.
2.
›Befestigungsanlage, gesicherter Raum‹;
Syntagmen:
eine b. einnemen / erobern / machen / plündern / verwüsten
;
etw
. (
eine stat
)
mit b. umfangen, jn. in der b. aufhalten
;
b. des kirchhofs, der stat
;
werk der b
.
Belegblock:
am bawͤe irs kirchofs bevestigung.
haben sie […] einen turn nicht in meynung, ymant darauß zu beschedigen oder bevestigung wider ymant daselbs ze machen, sonder alleyn … zu befridung ir und der iren leib […] erbaut.
der kunig in ging den berg syon vnd sach die bevestigung der stat.
Wie die Bevestigung vnd die aussere Werck der Stadt beschaffen.
Brunner, Rechtsqu. Krems u. Stein
175, 32
(
moobd.
,
1520
):
sy [strasrauber] in den bevesstigungen, darein sy khern oder aufgehalten, dermassen belegeret und verhuetet, damit sy nicht entweichen mugen.
hat der Khuͤnig ausserhalb der schlacht vnd dreyer beuestigungen […] mit dem Veldtzug nichts verricht.
Belegblock:
Fundatur, Stifftung / gründung / befestigung / krefftigung.
4.
›Festnahme, Inhaftierung e. P.‹;
Syntagmen:
b. der mishändler
.
5.
›Stärkung (z. B. einer Haltung), Festigung (z. B. einer Lehre, Organisation)‹;
Bedeutungsverwandte:
2,
5,
.
Belegblock:
Virmung. firmung. […] od’ beuestigung. confirmatio.
dise zwei búcher sol die kirch lesen zů einer vnderpauung des volckes: vnd nit zů einer beuestigunge meisterlicher vnd kristenlicher lere.
wie denn auch das gantze Bapstumb vns zu besondern trost vnd befestigung vnsers Glaubens dis auch bekennen mus.
6.
›Litiskontestation, rechtsförmliche Annahme einer gerichtlichen Auseinandersetzung‹;
Bedeutungsverwandte:
2,
2.
Belegblock:
Litis contestatio. Befestigung des kriegs anzeigũg der hauptsach antwurt vff die klag durch ja vnd nein.
Köbler, Ref. Franckenfort
73, 5
(
Mainz
1509
):
Es sol auch vber kein sach vom gerichtschryber vor befestigung des kriegs ein Register gemacht werden.
Ders., Ref. Wormbs
326, 15
(
Worms
1499
):
So auch ein Aduocat […] nach beuestigung des kriegs […] dilatorias fürwenden wolt.
Berthold u. a., Zwick. Stadtrref.
124, 19
(
osächs.
,
1542
/
70
):
Welcher cleger […] die clage vor bestellung der gewehr und befestigung des krieges nicht uf ader in sein gewissen gestellet.
Leisi, Thurg. UB 8,
132, 11
(
moobd.
,
1552
/
5
):
wann die Pürgen solliche Exception fürwenden, (welliches dann vor Bevestigung dess Kriegs so woll als darnach beschehen mag).
7.
›Bestätigung e. S.; mit der Bestätigung gegebene Rechtsgültigkeit von etw.‹;
Bedeutungsverwandte:
1
3,
,
.
Syntagmen:
b. des kaufs / spruchs, der mahelschaft
.
Belegblock:
Bindewald, Texte schles. Kanzl.
131, 6, 36
(
schles.
,
1460
/
70
):
Jn diser dinge ewige befestunge habe wir desin Briff heissen schreiben.
Befestigung vnnd Gwüsse zůsag.
Allein […] ist die Ohnschluͤssigkeit diser Gruͤnden handgreifflich / und ihre Befestigung gantz ohnnuͤtzlich.
8.
›Investitur, Einkleidung eines Bischofs‹.
Bedeutungsverwandte:
2,
1,
2,
.
Belegblock:
Inuestur […] solche bekleydung / einleybung / befestigung […] / bstaͤttung / darzu gibt man ein Inuestur brieff.