befestigung,
die
.
– Vgl. das Bedeutungsfeld von .
1.
›Befestigung e. S. (eines konkreten Bezugsgegenstandes) an einem anderen; Stütze, Pfeiler‹.
Bedeutungsverwandte:
, ; vgl.  1.

Belegblock:

Voc. inc. teut.
c vjv
(
Speyer
um 1483
/
4
):
Beuestigũg Solidatio Stabilitatio.
Schmitt, Ordo rerum
119, 39
(
oobd.
,
1443
):
beuesteninghe befestigung [...] vestigung beuestnizz.
2.
›Befestigungsanlage, gesicherter Raum‹;
vgl.  2.
Zur Sache.:
Lex. d. Mal.
1, 1785-1798
.
Bedeutungsverwandte:
, .
Syntagmen:
eine b. einnemen / erobern / machen / plündern / verwüsten
;
etw
. (
eine stat
)
mit b. umfangen, jn. in der b. aufhalten
;
b. des kirchhofs, der stat
;
werk der b
.

Belegblock:

Chron. Nürnb. Anm. 7 (
nobd.
,
1473
):
am bawͤe irs kirchofs bevestigung.
Ebd. Anm. 5 (
1490
):
haben sie […] einen turn nicht in meynung, ymant darauß zu beschedigen oder bevestigung wider ymant daselbs ze machen, sonder alleyn … zu befridung ir und der iren leib […] erbaut.
Kurrelmeyer, Dt. Bibel  (
Straßb.
1466
):
der kunig in ging den berg syon vnd sach die bevestigung der stat.
Memminger Chron. Beschr. (
Ulm
1660
):
Wie die Bevestigung vnd die aussere Werck der Stadt beschaffen.
Brunner, Rechtsqu. Krems u. Stein 
175, 32
(
moobd.
,
1520
):
sy [strasrauber] in den bevesstigungen, darein sy khern oder aufgehalten, dermassen belegeret und verhuetet, damit sy nicht entweichen mugen.
Moscouia
C 3v, 23
 (
Wien
1557
):
hat der Khuͤnig ausserhalb der schlacht vnd dreyer beuestigungen […] mit dem Veldtzug nichts verricht.
Kurrelmeyer, a. a. O. Var.;
Baumann, Bauernkr. Rotenb. ;
Moscouia
B 3r, 19
;
B 3v, 43
;
C 3r, 17
;
3.
›Gründung, Stiftung‹;

Belegblock:

Rot
313
(
Augsb.
1571
):
Fundatur, Stifftung / gründung / befestigung / krefftigung.
4.
›Festnahme, Inhaftierung e. P.‹;
Syntagmen:
b. der mishändler
.

Belegblock:

Rwb (a. 
1548
).
5.
›Stärkung (z. B. einer Haltung), Festigung (z. B. einer Lehre, Organisation)‹;
Bedeutungsverwandte:
 2,  5, .

Belegblock:

Voc. Teut.-Lat.
kk iiijv
(
Nürnb.
1482
):
Virmung. firmung. […] od’ beuestigung. confirmatio.
Kurrelmeyer, Dt. Bibel  (
Straßb.
1466
):
dise zwei búcher sol die kirch lesen zů einer vnderpauung des volckes: vnd nit zů einer beuestigunge meisterlicher vnd kristenlicher lere.
Mathesius, Passionale (
Leipzig
1587
):
wie denn auch das gantze Bapstumb vns zu besondern trost vnd befestigung vnsers Glaubens dis auch bekennen mus.
Dietz, Wb. Luther .
6.
›Litiskontestation, rechtsförmliche Annahme einer gerichtlichen Auseinandersetzung‹;
Bedeutungsverwandte:
 2,  2.

Belegblock:

Schöpper (
Dortm.
1550
):
Litis contestatio. Befestigung des kriegs anzeigũg der hauptsach antwurt vff die klag durch ja vnd nein.
Köbler, Ref. Franckenfort 
73, 5
(
Mainz
1509
):
Es sol auch vber kein sach vom gerichtschryber vor befestigung des kriegs ein Register gemacht werden.
Ders., Ref. Wormbs
326, 15
 (
Worms
1499
):
So auch ein Aduocat […] nach beuestigung des kriegs […] dilatorias fürwenden wolt.
Berthold u. a., Zwick. Stadtrref.
124, 19
(
osächs.
,
1542
/
70
):
Welcher cleger […] die clage vor bestellung der gewehr und befestigung des krieges nicht uf ader in sein gewissen gestellet.
Leisi, Thurg. UB 8, 
132, 11
(
moobd.
,
1552
/
5
):
wann die Pürgen solliche Exception fürwenden, (welliches dann vor Bevestigung dess Kriegs so woll als darnach beschehen mag).
Köbler, Ref. Wormbs
31, 26
;
7.
›Bestätigung e. S.; mit der Bestätigung gegebene Rechtsgültigkeit von etw.‹;
vgl.  7.
Bedeutungsverwandte:
1
 3, , .
Syntagmen:
b. des kaufs / spruchs, der mahelschaft
.

Belegblock:

Bindewald, Texte schles. Kanzl.
131, 6, 36
(
schles.
,
1460
/
70
):
Jn diser dinge ewige befestunge habe wir desin Briff heissen schreiben.
Maaler (
Zürich
1561
):
Befestigung vnnd Gwüsse zůsag.
Heidegger. Mythoscopia 
23, 5
(
Zürich
1698
):
Allein […] ist die Ohnschluͤssigkeit diser Gruͤnden handgreifflich / und ihre Befestigung gantz ohnnuͤtzlich.
8.
›Investitur, Einkleidung eines Bischofs‹.
Zur Sache:
LThK
2, 101
.
Bedeutungsverwandte:
 2,  1,  2, .

Belegblock:

Rot
321
(
Augsb.
1571
):
Inuestur […] solche bekleydung / einleybung / befestigung […] / bstaͤttung / darzu gibt man ein Inuestur brieff.