befelung,
die
.
1.
›von einer befugten Person erteilter Auftrag, Anordnung, Befehl‹;
zu
1
 2.
Bedeutungsverwandte:
 2,  7.
Syntagmen:
etw. nach einer b. ausrichten
;
ernstliche / keiserliche / königliche b
.;
b. der amptleute, des fürsten / herren, der frauen
.

Belegblock:

Burkhardt, UB Arnstadt (
thür.
,
1432
):
syner koniglichen bevelunge wegin, wirt zcu uch allen gesand der […] feste Thomas.
Grosch u. a., Schöffenspr. Pössneck 
254, 34
(
thür.
,
1474
):
Hath Nigkel Voit von befelunge der amechlute […] gerechent, wyviel hoffestete zcu Possegke sint.
Bindewald, Texte schles. Kanzl.
15, 2
(
schles.
,
1398
):
von sunderlicher beuelunge des Allerdurchluchsten fursten.
Baumann, Bauernkr. Rotenb. (
nobd.
,
n. 1525
):
ir wöllet das bulfer […] gein Wurzburg gefurt zu werden verfugen und sich hierinn gutwillig on befilhung erweysen.
2.
›vertrauensvolle Anheimstellung seiner selbst an eine religiöse Macht‹;
vgl.
1
 3.

Belegblock:

Eschenloher. Medicus (
Augsb.
1678
):
Kaum hatte er dise seine Befehlung gethan / da hat sich […] der Leibfluß gestellt.
3.
›e. P. gegebene Vollmacht‹; metonymisch: ›Text der Vollmacht‹; ›die Vollmacht enthaltendes Schreiben‹;
vgl.
1
 4.

Belegblock:

Meijboom, Pilgerf. träum. Mönch 
12236
(
rib.
,
1444
):
De ander bevelinge lesen ich nu vort, | Sij en haint nyet beide gelijche wort.
Ebd.
12274
:
Do ich dese bevelinge beide gelesen | Ind besien hadde.
Bömer, Pilgerf. träum. Mönch  (
rhfrk.
,
um 1405
):
Des geben wir dir gantze macht | Und befelhonge in unser acht.
Meijboom, a. a. O.
12146
;
Bömer, a. a. O. ;
Preuss. Wb. (Z)
1, 458
.
4.
›Aushändigung, Anvertrauung eines Sachgegenstandes oder Amtes zu angemessener Behandlung‹; dazu konversosem: ›Verfügung e. P. über die ihr anvertraute Sache‹;
vgl.
1
 6.
Syntagmen:
e. S.
(z. B.
des pfundzollens
)
keine b. haben
;
etw
. (z. B.
einen brief
)
in b. haben
,
jm. etw
. (z. B.
die kirche
)
in b. geben
;
b. des gewandes / pferdes
(jeweils Gen.obj.),
b. des gebetes / gerichtes / landes, der stat
(gen. subj.),
b. zu treuer hand
.

Belegblock:

Leman, Kulm. Recht (
Thorn
1584
):
Von beuelunge gewandis eyme snyder. vnd von vormyttunge pferdis.
Bindewald, Texte schles. Kanzl.
14, 39
(
schles.
,
1395
):
Schreiber, der desen keginwortigen brieff hot gehabt in beuelunge.
Leman, a. a. O. ;
Bindewald, a. a. O.
1, 16
;
5, 47
;
9, 25
;
Dietz, Wb. Luther ;
Preuss. Wb. (Z)
1, 458
.