1
befaren,
V.;
zu
mhd.
vâren
›feindlich trachten‹
().
1.
›etw. befürchten, sich wegen einer drohenden Sache Sorgen machen‹.
Bedeutungsverwandte:
,  1, , (s. v.
1
 4), .
Syntagmen:
jn. b., sich keinen schaden b., sich b., das […]
;
sich arges b., sich nichts für jm. b., jn
. e. S.
anhängig b., sich der herren nicht b
. ›nichts von seiten der Herren befürchten‹;
sich der empörung / misgunst / posse / schalkheit / verfinsterung, des falles / krieges / leides / schadens / tumultes / unrates b., etw
. (z. B.
abgang
)
zu b. sein, etw. höchlich zu b. sein
;
befarte execution, befarendes übel
›befürchtetes Übel‹.
Wortbildungen:
1
befarung
›Befürchtung; Gefährdung‹ (a. 1525f.).

Belegblock:

Schöpper (
Dortm.
1550
):
Timere absolutè. Fuͤrchten zagen in fahr stehen befuͤrchten besorgen befahren sorg tragen.
Franz u. a., Qu. hess. Ref.
4, 89, 39
(
hess.
,
1535
):
dieweil mir mit einem wuesten unartigem waldvolk beladen und das derselbigen mher der widdertauf anhengig befharen muessen.
Bobertag, Faust  (
Frankf.
1587
):
warumb bin ich nit ein Viehe, so one Seel stirbet, damit ich nichts weiters befahren doͤrffte.
v. Liliencron, Dür. Chron. Rothe  (
thür.
,
1421
):
Alsso zogin nu die ketzir […] durch Mysen […] unde befarten sich der herren, die yn Lipzigk login, nichtiss nicht.
Kisch, Leipz. Schöffenspr. (
osächs.
,
1523
/
4
):
und darf sich deshalben kein schaden […] nicht befarn.
Ermisch u. a., Haush. Vorw. 
233, 6
(
osächs.
,
1570
/
7
):
So due dich einer schalkheit und mißgunst befahrest.
Wutke, Schles. Bergb., Cod. Sil. (
schles.
,
1577
):
so doch dagegen […] viel ein grösser abgang im andern zu befahren.
M. Cunitia. Ur. Prop.  (
Öls
1650
):
Monath und Tag in welchen man sich der verfinsterungen der Lichter zu befahren haͤtte?
Chron. Augsb. Anm. 2 (
schwäb.
,
1562
):
daß […] höchlich zu befaren ist, dise stat […] möchte hiermit [sterbende leuff] auch angegriffen werden.
Ebd. Anm. 1 (
1563
):
weliches dises vorstehend jar neben andern leichtlich daraus befarenden übeln nit weniger zu besorgen.
Henisch (
Augsb.
1616
):
Befahren / befuͤrchten / in sorgen stehen / besorgen […]. Wer auff der Erden ligt / darff sich keines fals befahrẽ.
Befahren / befuͤrchten / Schew haben / vereri. Daruͤber hat man sich Tumults vnd Empoͤrung zubefahren.
Chron. Magdeb. 2, 
94, 16
;
Lappenberg, Fleming. Ged. ;
Küther, UB Frauensee 
387, 5
;
Anderson u. a., Flugschrr. 1, 
3, 23
;
Ermisch u. a., a. a. O.
223, 19
;
Reichmann, Dietrich. Schrr.
67, 5
;
Barack, Zim. Chron. ;
Dietz, Wb. Luther ;
Rwb (s. v.
befahren
B, ohne Homonymietrennung);
Preuss. Wb. (Z)
1, 456
;
2.
›jn. um etw. angehen, bedrängen‹.
Syntagmen:
jn. der steuer halber b
.

Belegblock:

Schwäb. Wb. (a. 
1551
).
3.
›etw. abpassen, auf etw. (eine passende Gelegenheit) warten‹.

Belegblock:

Barack, Zim. Chron.  (
schwäb.
,
M. 16. Jh.
):
do befarten sie ainer gelegnen zeit, bewarben sich bei iren herren.