befürderung,
beförderung
(vereinzelt auch
befurderung,
beforderung
), die
;ü-
und ö-
Schreibungen vgl. die Angaben bei befürdern
. – Späteres Frnhd.
1.
›Unterstützung, Beihilfe, Fürsprache, Förderung von etw.‹; speziell: ›Wahrung, Ausübung von Recht und Gesetz‹.Syntagmen:
b. gemeinen nutzes, des fürschlags / amptes / bergwerks / kamerguts / rechts, der herschaft
.Belegblock:
demnach sie durch deiner Rechtglaubigen Diener Freygebigkeit in Zeitlichen Guͤtern zur Befoͤrderung jhres Ampts […] haben zugenommen.
Ich wil an empsiger getreuwer befurderung nichts erwindẽ lassen.
Wie aber […] S. Walther Ralegh […] dieses Koͤnigreich entdeckt / ist jhm von den Eynwohnern […] aller guter Will vnd Beystandt zu befoͤrderung seines Fuͤrschlags angetragen […] worden.
ich auch die herrn um günstige befürderungen dienstlich ersucht und angelangt.
Jst also der Scherge nicht wegen befürderung Rechtens, sondern wegen eigenen genieß […] so eyfferig gewest.
Malefizrechtens befürderung.