befürderung,
beförderung
(vereinzelt auch
befurderung,
beforderung
),
die
;
zur räumlichen Verteilung der
ü-
und
ö-
Schreibungen vgl. die Angaben bei
befürdern
.
– Späteres Frnhd.
1.
›Unterstützung, Beihilfe, Fürsprache, Förderung von etw.‹; speziell: ›Wahrung, Ausübung von Recht und Gesetz‹.
Bedeutungsverwandte:
, ; vgl. .
Syntagmen:
b. gemeinen nutzes, des fürschlags / amptes / bergwerks / kamerguts / rechts, der herschaft
.

Belegblock:

Rosenthal. Bedencken
21, 29
 (
Köln
1653
):
demnach sie durch deiner Rechtglaubigen Diener Freygebigkeit in Zeitlichen Guͤtern zur Befoͤrderung jhres Ampts […] haben zugenommen.
Schwartzenbach (
Frankf.
1564
):
Ich wil an empsiger getreuwer befurderung nichts erwindẽ lassen.
Ralegh. America V (
Frankf.
1599
):
Wie aber […] S. Walther Ralegh […] dieses Koͤnigreich entdeckt / ist jhm von den Eynwohnern […] aller guter Will vnd Beystandt zu befoͤrderung seines Fuͤrschlags angetragen […] worden.
Wutke, Schles. Bergb., Cod. Sil.  (
schles.
,
1577
):
ich auch die herrn um günstige befürderungen dienstlich ersucht und angelangt.
Moscherosch. Ges. Phil. v. Sittew. (
Straßb.
1650
):
Jst also der Scherge nicht wegen befürderung Rechtens, sondern wegen eigenen genieß […] so eyfferig gewest.
Chron. Augsb. (
schwäb.
,
1523
/
7
):
Malefizrechtens befürderung.
Ebd. (zu
1553
):
sondern sein inen wol allerlai beschwerliche und ungegrundte nachreden zuͤgestanden, gleichwol allain durch unverdiente befürderung etlicher unruewiger.
Löscher, Erzgeb. Bergr.
157, 16
;
Wutke, a. a. O. ;
Mell u. a., Steir. Taid. ;
Siegel u. a., Salzb. Taid. ;
Moscouia
C 1r, 27
;
2.
›Beförderung e. P. in ein angeseheneres Amt‹.

Belegblock:

Weise. Jugend-Lust  (
Leipzig
1684
):
Was denn vor ein Amt? Gewiß die Befoͤrderung zu einen Hof⸗Poeten?