Baumann, Bauernkr. Rotenb.
(
nobd.
,
n. 1525
):
mit anzaigung der pawrschaft handlung und betrohlichem vorhaben.
hab sie auch betrohenlich ermant.
dahin wir von der gepawrschaft benötigt und betrohelich bezwungen sind.
Bischoff u. a., Steir. u. kärnt. Taid.
(
m/soobd.
,
1700
):
ihnen unterthanen betrolichen einzubinden daß sie ihre hunt an denen kötten […] behalten.