bedrangen,
bedrängen
(letzteres deutlich seltener),
V.
1.
›jn. (in Herrschaftsfunktion) / (eine Herrschaft / Gruppe) durch Drohungen oder andere Machtmittel bedrängen, der eigenen Macht zu unterwerfen versuchen, jm. seinen Willen aufzuzwingen versuchen, (eine Stadt o. ä.) belagern, angreifen‹; offen zu 2.
Wortbildungen:
bedränger
.

Belegblock:

Thiele, Chron. Stolle  (
thür.
,
3. Dr. 15. Jh.
):
wy her unnd das closter mit des vou
(sic!)
salcza gewalt bedranget worden.
Luther. Hl. Schrifft. 
Jer. 19, 9
(
Wittenb.
1545
):
einer sol des andern fleisch fressen […] / damit sie jre Feinde […] bedrengen werden.
Reichmann, Dietrich. Schrr.
226, 34
(
Nürnb.
1548
):
so ist dein heufflein auff das hinderst bedranget / geengstet / vnnd verstuͤrtzet.
v. Birken. Erzh. Österreich (
Nürnb.
1668
):
da andere Fuͤrsten […] sich andere zubedraͤngen befliessen / ware er allein derjenige / der die Bedrangten schuͤzte.
aber seine strenge Dapferkeit
[haben]
/ die Bedraͤngere / mit ihrem Schaden / erfahren.
einen Heerzug und Meerfart ins H. Land / zu rettung der armen bedrangten Christen daselbst / vorzunehmen.
A. à S. Clara. Deo Gratias (
Wien
1680
):
Anno 1679. ware das betrangte Wienn mit einem solchen harten Fieber behafft.
Qu. Brassó
5, 418, 28
(
siebenb.
,
1603
):
ist der Shekel Moises mit Türken […] ins Burtzeland kommen und die Croner bedreint.
Chron. Magdeb. 2, 
160, 2
;
v. Birken., a. a. O. ; ;
A. à S. Clara. a. a. O. ;
2.
›jn. durch Nötigung an etw. hindern, jn. bei einem Tun belästigen, jn. behelligen, jn. in seinen Handlungsmöglichkeiten einengen‹; auch: ›etw. in seinem Verlauf hindern‹.
Wortbildungen:
bedranger
.

Belegblock:

Bömer, Pilgerf. träum. Mönch  (
rhfrk.
,
um 1405
):
[Ich muß] Mit viel luden sin umbfangen | Von ferrem, daz mich sij nit bedrangen.
Froning, Alsf. Passionssp. 
4718
(
ohess.
,
1501ff.
):
die sonne hat gegangen | dorch daß glaß an alle betrangen.
Küther, UB Frauensee 
152, 4
(
thür.
,
1366
):
wir […] sollen nicht […] yn […] von der formundeschaft entsecze, davon adir darane bedrangen hindere adir beswere.
Ebd.
229, 23
(
1455
):
Darinne [fischweyde] werden sy dorch ern Herman vaste bedranget und gehindert, das sy der nach yrer notdorfft nicht mogen gebruchen.
Köbler, Ref. Nürnberg 
269, 9
(
Nürnb.
1484
):
Wo eynich person von yemant anders ein geschefft zethun […] vnpillicher weiß betrangt wirt. so soll sollch gescheft krafftloß […] sein. Vnd derselb bedranger ob Jm außerhalb soͤllichs gescheffts von des abgegangen verlassen habe erblich icht zugestanden solt sein. damit als mit der tat verwuͤrckt habẽ.
Mell u. a., Steir. Taid. (
m/soobd.
,
1568
):
und si [mülner] die arbaiter zu sonderm nachtl […] bedrangt.
Küther, a. a. O.
401, 38
;
Dinklage, Frk. Bauernweist. 
26, 11
;
Anderson u. a., Flugschrr. 16, 
3, 1
;
Bischoff u. a., Steir. u. kärnt. Taid. ;
Rot
90
.
3.
›jn. unter Ausnutzung seiner rechtlichen und machtpolitischen Möglichkeiten steuerlich oder durch Inanspruchnahme von Dienstleistungen belasten‹.
Bedeutungsverwandte:
 1,
1
 67,  2.
Wortbildungen
bedrangung
(dazu bdv.:
1
 2).

Belegblock:

Küther, UB Frauensee 
220, 6
(
thür.
,
1446
):
syͤ furdir nicht czu bedrangen sundirn by sulchin czinsen getruwelich czu lasßin.
Opel, Spittendorf (
osächs.
,
um 1480
):
das sie uns höher benötiget und betrenget haben, wan die wilkire ausweiset.
Baumann, Bauernkr. Rotenb. (
nobd.
,
n. 1525
):
zu […] erledigung vilfeltiger, unchristlicher betrangung und beschwerung, […], so den gewerbern […] witwen und waisen […] aufgelegt.
Bischoff u. a., Steir. u. kärnt. Taid. (
m/soobd.
,
1629
):
soll ain ganz ersambe burgerschaft aldorth mit robath, gejaitern oder andern beschwärlichen anlagen […] wider altes herkumben verer nit betrangt […] werden.
dardurch dan die ohne dessen arme bedrangte burgerschaft in noch mehrere schulden zu gemainer statt einrinen müesste.
4.
›jn. auf dem Rechtswege zu etw. zwingen‹.
Bedeutungsverwandte:
 20,  1.

Belegblock:

Grosch u. a., Schöffenspr. Pössneck 
149, 12
(
thür.
,
1474
):
sy auch vorder zcu keyner vorder antwert addir anderer bewisungen nicht bedrangen.
Ebd.
205, 28
:
Der genante Nigkel Wönner enmagk sy auch darumbe uff keynerleye busse […] nicht bedrangen.
Ebd.
255, 27
:
so sollen sy billichen darby bliebin, so sy beyde […] unvorlumunt sint an yrem rechten, danne sy vorder sollen bedranget werden.
Ebd.
290, 27
:
Hentz mag yn […] zcu furderme gezcuge nicht bedrangen.
Kisch, Leipz. Schöffenspr. ;
5.
›jn. / (vor allem: die Kirche) auf grund seines Glaubens verfolgen, in Bedrängnis bringen‹.

Belegblock:

Reichmann, Dietrich. Schrr.
100, 21
(
Nürnb.
1548
):
wehre allen feinden deynes worts / die yetzundt vnns bedrangen.
Ebd.
227, 7
:
das wir […] zu der bedrangten armen Christenheit setzen sollen.
Kehrein, Kath. Gesangb. (
Nürnb.
1631
):
Dein heilig Reich komb zu vns HErr, | Der Fuͤrst der Welt bedrangt vns sehr.
Henisch (
Augsb.
1616
):
Je mehr die Kirch bedrengt wirt / je herrlicher sie siegt.
6.
›jn. in Not und Bedrängnis bringen‹ (von Bedrängnissen aller Art als logischem Subjekt).
Tendenziell formelhaft in religiös oder sozialromantisch bestimmten Kontexten.

Belegblock:

Kehrein, Kath. Gesangb. (
Köln
1582
):
Du bist mein schirm, mein sicherheit, | Fuͤr allem leiden boͤser zeit, | Das vmher mich bedrangen thůt.
Ich bin von allen seiten her | Mit not bedranget hefftig sehr.
Bell, G. Hager
208, 1, 8
(
nobd.
,
1598
):
jr solt durch aus betruben nicht | wit wen vnd weisen Eben | im leben | Die be trenget sein gare.
Reissenberger, Väterb. ;
Kehrein, a. a. O. ; .
7.
›jn. zu etw. drängen, jn. drängend etw. zu tun bitten‹.

Belegblock:

Chron. Magdeb. (
nrddt.
, Hs.
1601
):
[Personen]
die ein radt uff derselbigen gemein bedrangen […] hatte mussen gefenglich setzen.
Kehrein, Kath. Gesangb. 1, S.  (
Köln
1583
):
welt […] sehen, daß alle Dauidische Psalmen so trewlich von etlichen Reimweiß transferiert weren, daran doch groß mangel ist, da ich offt betrengt, […] Carmen carmine transferendo, hab ich viel lieber dem rythmo etwa nachlassen […] dann vom Lateinischen Text abweichen wollen.
Luther. Hl. Schrifft. 5. Mose
15, 11
(
Wittenb.
1545
):
Das du deine hand auffthust deinem Bruder / der bedrenget vnd arm ist.