bedingung,
die
;
-Ø/–
.
1.
›Vereinbarung, Abmachung, verbindliche Absprache‹; metonymisch: ›schriftliche Fixierung der Vereinbarung‹;
offen zu 2; zu  2.
Bedeutungsverwandte:
 2,  1, .

Belegblock:

Schöpper (
Dortm.
1550
):
Interpositio huiusmodi. Beredung bedingung bethedigung vndertheidung.
Bobertag, Schwänke  (
Frankf.
1563
):
als sie schon, on vorgemachte bedingung, die frucht auffladen wolten.
Köbler, Ref. Wormbs
202, 20
(
Worms
1499
):
So aber einer oder mee die […] erben gemacht weren die verlassen […] güter annẽmen vñ Jnuentarium machen mit protestacion vnd bedingung.
2.
›Bedingung für etw.‹; in rechtssprachlicher Spezialisierung: ›Vorbehalt‹;
zu  3.
Zur Sache:
Lex. d. Mal.
1, 1782
f.
Bedeutungsverwandte:
 5, , , .

Belegblock:

Grosch u. a., Schöffenspr. Pössneck 
278, 30
(
thür.
,
1474
):
sollicher bedingunge genyßet ir billich.
Kisch, Leipz. Schöffenspr. (
osächs.
,
1523
/
4
):
so wirt darumb dem bemelten Andresen Schultzen aus kraft seiner bedingung nach gestalten sachen zu straf des letst ergangen urteils ein ander wissenhaftiger […] redner pillich vergunst.
op ime Paul Drotzschen im anfang der sachen fur gericht in einer gemeinen bedingung, […], also sein gezeugnus und dilacion […] bedingt hett.
Henisch (
Augsb.
1616
):
bedingung / bescheid / vorbehalt / Protestation / vorschlag […]. Bey seinen bedingungen bleiben.
Kisch, a. a. O. ;
Dietz, Wb. Luther ;
3.
›Appellation‹;
zu  8.

Belegblock:

Brinckmeier (a. 
1500
);
4.
›Befreiung‹.
Bedeutungsverwandte:
.
Syntagmen:
b. der stat
.

Belegblock:

Rwb (a. 
1360
).