bedinglich,
bedingtlich,
Adj.
1.
›leistungspflichtig laut Vertrag‹;
vgl.  2.

Belegblock:

Chron. Augsb. (
schwäb.
, o. J.):
das er […] im allweg nach gestalt der sach gelt oder gellts wert bedingtlich daraus worden […] ist.
2.
›vertraglich, bedingungsgemäß, unter Bedingungen‹;
zu  3.
Syntagmen:
etw. b. abschlagen / ausnemen / bereden / versprechen / vorbehalten / zulassen, etw. b. von jm. bestehen, jm. etw. b. vorbehalten, sich b. verheiraten, b. protestieren
;
bedinglicher anhang / vorbehalt, bedingliche meinung
;
mit bedinglichen worten
.

Belegblock:

Schwartzenbach (
Frankf.
1564
):
Vorbeheltlich. Bedinglich. Hindangesetzt. Außgenommen. Außgeschlossen.
Baumann, Bauernkr. Rotenb. (
nobd.
,
n. 1525
):
Wir […] haben es auch hievor euch selbs […] lawter und bedinglicher maynung angezaigt, das […].
Haltaus, Liederb. Hätzlerin ;
Bad. Wb.
1, 134
;