beding,
das
;
–/-e
.
1.
›Bestimmung, Festlegung e. S.‹;
vgl.  1.

Belegblock:

Schoop, Qu. Düren
293, 17
(
rib.
,
1662
):
Der Meister solle […] verpflichtet sein, den gewesenen Lehrjungen […] los zu sprechen, mit dem Beding, dass […].
2.
›Absprache, Vereinbarung‹; metonymisch: ›das rechtlich Abgemachte, Ausbedungene‹;
zu  2.
Bedeutungsverwandte:
 2, ,  1, , .
Wortbildungen:
beding(s)brief
(seit 1586).

Belegblock:

Mollwo, Rotes Buch Ulm (
schwäb.
,
1423
):
wo denne nicht bedinge der hirait oder gemaͤchte geschehen weren.
3.
›Bedingung, notwendige Voraussetzung für etw.‹;
zu  3.

Belegblock:

Schöpper (
Dortm.
1550
):
Conditio. Condition geding / beding fuͤrwort andingung furbehalt bescheidt.
Rosenthal. Bedencken 
42, 23
(
Köln
1653
):
Was sie ohnbedingt versprochen haben / muͤssen sie auch ohnbedingt halten / vnnd durch kein beding brechen.
Kurz, Waldis. Esopus  (
Frankf.
1557
):
diese Dirn ist hin gtreten, | Vnd hat dirs leben heut erbeten | Mit solchem bding vnd dem bescheid, | Das du nach weis der Christenheit | Dieselbig zu der Ehe solt han.
Köbler, Stattr. Fryburg (
Basel
1520
):
Wer aber das der testator / dem / so geordnet ist / das gůt on fürwort schaffte […] / so hat das legat dhein beding.
Barack, Zim. Chron.  (
schwäb.
,
M. 16. Jh.
):
bet ine, das ers […] ohne ainige beding bewilligen welte.
Henisch (
Augsb.
1616
):
Mit dem beding / cum hac condicione.
Bischoff u. a., Steir. u. kärnt. Taid. (
m/soobd.
,
1635
):
auf zwai […] wochen in die oxenalbm zu keren verwilligit sein, doch mit disem beding, das […].
Grothausmann, Stadtb. Karpfen
34, 13
(
mslow. inseldt.
,
1597
):
mitt dieśem beding, das ehr Zur Kirchen śelb zur buß 40 florin erlegen.
Kehrein, Kath. Gesangb. ;
Barack, a. a. O. ;
Alberus
k iijr
;
Hulsius
B ir
;
Dietz, Wb. Luther ;
Preuss. Wb. (Z)
1, 451
;