bedauen,
V.;
zu
ahd.
dio
(
Splett, Ahd. Wb.
1, 1, 139
).
›etw. unter Gewalt bringen‹.

Belegblock:

Grimm, Weisth. (
1577
):
were es aber, dasz das feuer überhant nehme, so sollen die von St. Martin die ersten bei dem feuer sein; so ferr sie das nit mögen bedauen, so sollen sie den andern schultheiszen potschaft thun.