bedürftig,
Adj.
1.
›arm, bedürftig, verarmt, nicht mit den nötigen Mitteln zum Lebensunterhalt ausgestattet‹; Belegblock:
Almosinierer amt, […] den armen bedurfftigen zum trost, besten und frommen instituiret […] worden.
sal die ebdissen mirken die crankheit der bedurftigin.
bedoͤrfftigkeit / Mangel.
Aland, Lutherlexikon
34
; 2.
›e. S. oder P. bedürftig‹ (von Personen gesagt); bei Verschiebung auf die benötigte Sache als Hypallage (z. B.: bedürftiges holz
; so ): ›benötigt, erforderlich‹; Syntagmen:
mit Gen. oder Akk.Belegblock:
Wolgut, antwort Amadis, ich wil diß nicht außschlagen, dieweil ich dasselb
[Pferd]
sowol bedürfftig bin. derselben gnaden ist ain yeder mennsch bedurfftig.
der aines [bauholz] betüerftig soll sich bei dem gn. herrn darumb anmelden.