beckin,
die
;
-Ø/
auch
.
›Frau, die das Bäckergewerbe ausübt‹ oder ›Frau eines Bäckers‹.

Belegblock:

v. Keller, Ayrer. Dramen  (
Nürnb.
1618
):
Fassnachtspil, die ehrlich beckin mit jren drey vermeinten bulern
[Überschrift].
Winter, Nöst. Weist. (
moobd.
,
E. 16. Jh.
):
Es sollen alle pecken und peckin allzeit des jars nicht anders wenn zwaierlai prot pachen.