beaugenscheinigen,
V.
›etw. in Augenschein nehmen‹.

Belegblock:

Wutke, Schles. Bergb., Cod. Sil. (
schles.
,
1692
):
dass derselbe unanständig das vorrätige erz und die gemelte bergwerk beaugenscheinigen, nachgehends […] denen herren seine relation erstatten möge.