beampten,
V.
›jn. in ein Amt einsetzen, mit einem Amt betrauen‹; als part. Adj.
beampt(et)
›in einem Amt, Dienstverhältnis stehend‹.Wortbildungen:
beamptung
Belegblock:
daß er sein aigen angebohren adelichen insigel (jedoch denselben, seinen erben, beambtung und insigel in allweg ohne schaden) hievor gehangen und sich aigenhendig underschriben hat.