beampten,
V.
›jn. in ein Amt einsetzen, mit einem Amt betrauen‹; als part. Adj.
beampt(et)
›in einem Amt, Dienstverhältnis stehend‹.
Bedeutungsverwandte:
vgl.  10,  1,  2, ; zum part. Adj.: ).
Wortbildungen:
beamptung
›Amt, Dienst‹; metonymisch: ›Amtsbezirk‹ sowie ›Beamtenschaft‹.

Belegblock:

Wintterlin, Würt. Ländl. Rechtsqu. (
schwäb.
,
1653
):
daß er sein aigen angebohren adelichen insigel (jedoch denselben, seinen erben, beambtung und insigel in allweg ohne schaden) hievor gehangen und sich aigenhendig underschriben hat.
Henisch (
Augsb.
1616
):
Beampten / ein ampt geben / vertrawen.
Bedienstet / beampt / officialis.