beampte,
der
;–/-n
.›Inhaber eines obrigkeitlichen, kirchlichen, bergbaulichen, gerichtlichen Amtes, Funktionsträger‹.
Zur Sache:
Lex. d. Mal.
; 1, 1720-30
Hrg
.1, 339-343
Wortbildungen:
beamptenbuch
beampteneid
Belegblock:
die es [Ampt] aber nit haben / […] werden billig falsche Beampten genent.
als solle hinförters weder schultheiß noch gericht […] ohne vorwissen der obrigkeit oder deren beambten keine gültbrief […] erkennen.
sollen die rechenmaister zu jedem jar dieselben beampten, so zu obbestimpter zeit ire rechnungen nit getan hetten, […], ainem erbarn rat anzaigen.
eine Rahtsperson der Statt London / vnnd Beampter in der Muͤntz daselbst.
es were ihm dan durch die beambte der fridbott durch eine hochere straff auferladen.
ist doch […] auch dises maistesthails von denen herrn kayserlichen beamten, dienern und andern nobilitirten personen […] beschehen.
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Vgl. ferner s. v. .