bauständig,
Adj.
›betriebsbereit (von Bergwerken)‹;
zu  16,  17.
Bedeutungsverwandte:
vgl.  4.

Belegblock:

Wutke, Schles. Bergb., Cod. Sil.  (
schles.
,
1640
):
dass er gemeltes bergwerk und insonderheit die wasserkunst fleissig reparire und solche dermassen baustendig erhalte und bei seinem abzuge dieselbte wiederumb baustendig sambt allen und ieden […] gewehre.
Ebd. (
1653
):
durch was mittel sie das bergwerk wollen bauständig erhalten.
Ebd. (
1657
):
Wie die arme gewerckschaft durch darlegung unterschiedlicher zubuss nit allein die bergwerke ansehentlich erheben, in ein bauständiges wesen bringen.