bauschilling,
der
;
-s/–
.
›Baukosten‹; metonymisch: ›Beitrag zu den Kosten eines Baues‹.

Belegblock:

Kläui, Urk. Kaiserstuhl 
288, 40
(
halem.
,
1594
):
was an schloß und schüren zu Wasserstaͤltzen verbuwen und am selben schlosß verners zu verbuwen schuldig syen, das sich die summa des buwschillings 1200 Gl. anlouffe.
Ebd.
288, 43
:
das er vogt Tschudi nit mer alls die 1400 Gl. den alten pfandschilling und den bestimpten buwschilling […] zu erlegen schuldig sin.