bauschauer,
der
.
›amtlich bestellter Sachverständiger, Gutachter für das Hochbauwesen; Baupolizei‹;
vgl.  8.

Belegblock:

Hampe, Nürnb. Ratsverl.
1, 347, 32
 (
nobd.
,
1540
):
den zimerman […] zu eim werkmaister auf die Peunt verordnen; daneben aber bedencken, wer an sein stat zu eim pauschauer zu geprauchen.
Merk, Stadtr. Neuenb. (
nalem.
,
1616
):
Bawschawer. Es soll järlichen der rat auch drei des rats, wa not, die gebew zue beschawen.
Rennefahrt, Zivilr. Bern  (
halem.
,
1500
):
das nieman dem andern zů schad oder abbruch einichen buw understan soͤlle, ouch unser werckmeister und buwschoͧwer zů hoͤren, und im soͤlicher beswaͤrden und unkomlikeiten vorzesind.