baugeld,
das
.Syntagmen:
das b. empfangen / reichen
.2.
›für die Instandhaltung von Gebäuden gebrauchtes Geld‹; bei Käufen mit Recht der Wiedereinlösung wurden dafür etwa 5 Prozent angesetzt; Syntagmen:
ein b. aufsetzen / verbauen
; notdürftiges / unbezaltes b
.Belegblock:
vnd der nachvolger dem ihenen der die gandt behalten hat / nit me schuldig sin zegeben / dañ zimlichẽ kosten / der vff die gant gangen ist / zůsampt nottürfftigem buwgelt.
3.
eine Art Steuer, laut Glossar zu Struck, Joh. Pfannstiel (S. 658
) ›Reichssteuer‹, nach Dietz
(s. u.) ›Steuer zu königlichen Bauten‹; 4.
›Beitrag neuaufgenommener Zunft- und Gesellschaftsmitglieder für den Bau und die Unterhaltung städtischer Zunft- und Gesellschaftshäuser‹.