baugeld,
das
.
1.
›Lohn der Weingartenarbeiter‹;
vgl.  5.
Syntagmen:
das b. empfangen / reichen
.

Belegblock:

Rwb (a. 
1648
).
2.
›für die Instandhaltung von Gebäuden gebrauchtes Geld‹; bei Käufen mit Recht der Wiedereinlösung wurden dafür etwa 5 Prozent angesetzt;
vgl.  78;  7.
Syntagmen:
ein b. aufsetzen / verbauen
;
notdürftiges / unbezaltes b
.

Belegblock:

Köbler, Stattr. Fryburg (
Basel
1520
):
vnd der nachvolger dem ihenen der die gandt behalten hat / nit me schuldig sin zegeben / dañ zimlichẽ kosten / der vff die gant gangen ist / zůsampt nottürfftigem buwgelt.
das sy […] den gant kouffer siner houptsum̃ kosten buwgelt […] wie obstat / bezale.
3.
eine Art Steuer, laut Glossar zu
Struck, Joh. Pfannstiel (S. 658
) ›Reichssteuer‹, nach
Dietz
(s. u.) ›Steuer zu königlichen Bauten‹;
vgl.  78,  7.

Belegblock:

Struck, Joh. Pfannstiel
188, 51
(
mosfrk.
,
1549
/
50
):
han myr mynem gnedigisten hern von Treir gegeben vor stuergelt, buwegelt etc. 11 fl. ane golde.
Dietz, Wb. Luther .
4.
›Beitrag neuaufgenommener Zunft- und Gesellschaftsmitglieder für den Bau und die Unterhaltung städtischer Zunft- und Gesellschaftshäuser‹.

Belegblock:

Schweiz. Id. (a. 
1475
).