baugeding,
das
;
-s/–
.
›grundherrliches Gericht‹.
Bedeutungsverwandte:
vgl. .
Syntagmen:
b. des herren
;
freies b.
;
recht des b
.
Wortbildungen:
baugedingsbrief
(a. 1475),
baugedingstag
(16. Jh.).

Belegblock:

Grimm, Weisth. (o. J.):
Hant gewiesen m. gn. h. […] ein frey bawgeding, da sollent kommen ritter vnd ritters kindt vnd alle hoeffleude […] vnd sullen […] sein bawgeding helffen weysen vnd gerechtigkeyt vnd herlichkeyt des hoffs helffen halten.