bauerrecht,
bauernrecht,
das
;auch
-ens/–
.1.
›bäuerliches Recht‹.2.
›ein Gericht‹; aus dem Beleg ist nicht erschließbar, ob es sich um eine Instanz handelt, an der Bauern beteiligt sind, oder um eine Instanz, die bäuerliches Recht handhabt, oder um ein Nachbarschaftsgericht niederen Ranges; als Metonymie: ›Spruch des Gerichtes‹.3.
eine Art Abgabe für landwirtschaftlich genutzte Grundbesitztümer.Belegblock:
sal nymant sein husz, hoff und ander legende grunde vorkewffen ader vorsetzen, die vor alders schossz gegeben und bawerrecht gethan haben.
4.
ein besonderes Rechtsverhältnis, nach dem bäuerliche Grundbesitztümer bewirtschaftet werden.Syntagmen:
b. gewinnen
; etw. zu b. geben, land um einen zins zu b. austun
.