bauernschied,
der
.
›Einigung über etw., schiedliche Absprache ohne Rechtsförmlichkeit, wie sie Bauern zugeschrieben wird‹, mit Tendenz zu ›Kuhhandel‹;
zu (
der
1, (
der
1.
Syntagmen:
einen b. machen
.

Belegblock:

Schwäb. Wb. (
16.
/
17. Jh.
).