bauernregel,
die
.
›Bauernregel, bäuerliche Lebensregel meist über das Wetter und landwirtschaftliche Erträge‹.
Zur Sache:
Hwb. dt. Abergl.
1, 948-954
.

Belegblock:

Ermisch u. a., Haush. Vorw. 
254, 43
 (
osächs.
,
1570
/
7
):
Nach der bauernregel, so es an diesen tag rechnet, soll teüerung werden.
Ebd.
249, 36
:
soll es der bauernregel nach 40 nacht hernach gefrieren.
Winkler, Flugschr.
1975, 95
.