bauernkönig,
der
;
-s/–
.
›Vorsteher der Bauernschaft‹.

Belegblock:

Grimm, Weisth. (
1603
):
wann ein neuer bauersmann einzusetzen, so soll der bauren könig in aigner person […] zu einem ieden, so darzue gehört, herumb reiten, ihne […] zue solchem actu und handlung schaffen.
soll keiner […] zue seinem nutzen wassergräben machen, sondern solches zuvor anzaigen und bei dem bauren könig und vogt ausbringen.