bauernhaus,
bauershaus,
das
;
–/-er
+ Uml.
›Bauernhaus‹, teils mit Tendenz zu: ›einfaches Haus, Hütte‹.
Zur Sache:
Lex. d. Mal.
1, 1606-19
.
Bedeutungsverwandte:
, , .

Belegblock:

Merz, Urk. Wildegg
174, 10
(
halem.
,
1612
):
seinen Teil des huß, schloß vnd burgstalls Willdegk, purrenhuß vnd schürren, boumgärten.
Henisch (
Augsb.
1616
):
Bawrenhauß / das gebaͤw oder hauß auff dem landgut.
Bawrsheußle / ein huͤte / bawrshuͤtlin / hirtenhaus […]. In bawersheusern stinckts nicht so vbel / als in Herren hoͤfen.