bauerding,
das
;-s/–
.›Bürgerversammlung, Versammlung der in einem städtischen Rechtsverband wohnenden Personen‹; metonymisch: ›Gerichtsversammlung‹; vgl.
bauer
(der
) in der nrddt. belegten Bed. ›Nachbar, (vollberechtigtes) Mitglied einer Landgemeinde, Markgenosse; Gerichtsgenosse‹ ().Nrddt.
Wortbildungen:
bauerdingsglocke
Belegblock:
wie der Churfürst einzog, lautet man die Buhrdings glocken, da sein unser bürger ein gros teil auf dem marckt erschienen.
das […] Eyn Radt der Altenstadt Magdeburgk in eynem gemeynen Baurdinge hat lassen abekundigen unnd gebytten, das […].
das der rath mit den gemeynen burgern alle jar uff dem rathuse drie burdingk halden […] sal.